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Was sind Sichtperimeter

Sichtperimeter sind definierte Bereiche oder Zonen, innerhalb derer ungehinderte Sichtverhältnisse für Verkehrsteilnehmer gewährleistet sein müssen. Diese Zonen sind besonders wichtig in Verkehrsanlagen wie Kreuzungen, Einmündungen oder Zufahrten, wo die Sicht auf andere Verkehrsteilnehmer und Verkehrszeichen entscheidend für die Sicherheit ist.

Hier sind einige wichtige Aspekte zu Sichtperimetern:

  • Definition: Ein Sichtperimeter beschreibt den Bereich, in dem Objekte wie Bäume, Sträucher, Gebäude oder andere Hindernisse die Sicht einschränken können. Um Unfälle zu vermeiden, müssen diese Bereiche frei von solchen Obstruktionen gehalten werden.

  • Sichtlinien: Der Sichtperimeter gewährleistet, dass Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer ausreichend Sicht auf bevorstehende Gefahren, wie andere Fahrzeuge oder Fußgänger, haben. Diese Sichtlinien sind entscheidend, um rechtzeitig reagieren zu können.

  • Anforderungen und Normen: Es gibt spezifische Anforderungen und Normen (VSS Schweizerische Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute), die die Gestaltung und Pflege von Sichtperimetern regeln. Diese Normen stellen sicher, dass Sichtverhältnisse nicht durch unpassende Bepflanzungen oder bauliche Massnahmen beeinträchtigt werden.

  • Planung und Gestaltung: Bei der Planung von Verkehrsflächen müssen Sichtperimeter berücksichtigt werden, um eine sichere und effiziente Verkehrsführung zu gewährleisten. Dies beinhaltet auch die regelmäßige Überprüfung und Pflege von vorhandenen Sichtperimetern, damit sie nicht durch wachsende Pflanzen oder andere Veränderungen eingeschränkt werden.

  • Sicherheitsaspekt: Ein gut definierter Sichtperimeter trägt erheblich zur Verkehrssicherheit bei, da er Informationen über andere Verkehrsteilnehmer und Verkehrssignale bereitstellt. Dies ermöglicht den Verkehrsteilnehmern, informierte und rechtzeitige Entscheidungen zu treffen.




Die Sichtweiten an Knotenpunkten bei nicht vortrittsberechtigten Zufahrten sowie Grundstückszufahrten sind gemäss SN 640 273 zu überprüfen (siehe Abbildung 5). Sowohl nach links (A links) als auch nach rechts (A rechts) müssen die Sichtweiten, abhängig von der jeweiligen Zufahrtsgeschwindigkeit auf der übergeordneten Straße, entweder gleich oder grösser sein als die in Tabelle 1 angegebenen Minimalwerte.

Falls die Sichtbedingungen nicht erfüllt sind, ist zunächst zu prüfen, ob eine direkte Sicht hergestellt werden kann, beispielsweise durch das Zurückschneiden von Vegetation.

Das bedeutet konkret: Drei Meter hinter dem Fahrbahnrand dürfen keine Hindernisse die Sicht auf die Mitte der einzulenkenden Fahrbahn (Hauptstraße) beeinträchtigen. Die erforderliche Distanz, über die dies gewährleistet sein muss, ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle:


Je nach erlaubter Geschwindigkeit auf der Strasse, in die man einbiegt, variieren die erforderlichen Sichtweiten. Zudem sind auch die Gefälle zu berücksichtigen. Grundsätzlich gilt jedoch laut der obigen Tabelle:

  • Bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h beträgt die erforderliche „Sichtweite A“ zwischen 10 und 20 m

  • Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h beträgt die erforderliche „Sichtweite A“ zwischen 50 und 70 m

  • bei 60 km/h liegt sie zwischen 70 und 90 m

  • bei 80 km/h zwischen 110 und 140 m. Diese Werte werden jeweils 3 m hinter dem Fahrbahnrand gemessen.


Wenn zuvor ein Trottoir überquert werden muss, das für Zweiräder freigegeben ist, gilt eine Mindest-Sichtweite von 40 m auf den Radweg (unter Berücksichtigung von E-Bikes) 3 m hinter dem hinteren Rand des Trottoirs.



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