Die Definition von Dachgeschoss und Vollgeschoss kann in den Baureglementen der Schweiz je nach kantonaler Vorschrift leicht variieren. Im Allgemeinen können jedoch die folgenden Definitionen angewendet werden:
Dachgeschoss: Das Dachgeschoss ist das Geschoss eines Gebäudes, das direkt unter dem Dach liegt und normalerweise durch Dachschrägen und/oder Gauben gekennzeichnet ist. Oft weist es eine eingeschränkte Raumhöhe auf und wird nicht vollständig als Wohn- oder Nutzfläche gezählt. In einigen Fällen können bestimmte Bereiche des Dachgeschosses, die eine ausreichende Raumhöhe und Belichtung aufweisen, als bewohnbarer Raum gelten und zur Wohn- oder Nutzfläche gezählt werden. In der Regel zählt ein Dachgeschoss als solches, wenn der Kniestock 120cm nicht übersteigt. Ke nach Kanton oder Gemeinde kann dieser wert abweichen.
Vollgeschoss: Ein Vollgeschoss ist ein vollständig bebautes Geschoss eines Gebäudes, das über normale Raumhöhen und keine signifikanten Dachschrägen verfügt. Es wird normalerweise als vollwertige Wohn- oder Nutzfläche gezählt und hat eine ähnliche Raumhöhe wie die Geschosse unterhalb des Dachgeschosses.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genaue Definition von Dach- und Vollgeschossen von den spezifischen Vorschriften und Bestimmungen des jeweiligen Kantons abhängen kann. Es ist ratsam, die spezifischen baurechtlichen Vorschriften des entsprechenden Kantons zu prüfen oder sich an Architekten oder Experten zu wenden, um die genauen Anforderungen in Bezug auf Dach- und Vollgeschosse zu erfahren.